Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung (Abk. LB):
1. Beschreibung einer zu erbringenden Leistung, gegebenenfalls aufgegliedert in Positionen eines LV Es. ÖNORM A 2063, 3.4.1]. (5. konstruktive und funktionale Leistungsbeschreibung.)2. Kurzbezeichnung für standardisierte Leistungsbeschreibung (s. ÖNORM A 2063, 4.1).
Leistungsbeschreibung, funktionale (Abk. FLB):
Beschreibung der Leistung als AufgabensteIlung mit Leistungs- oder Funktionsanforderungen
durch Angabe des Zwecks der fertigen Leistung und deran die Leistung gestellten Anforderungen in technischer, wirtschaftlicher,
gestalterischer, funktionaler und sonstiger Hinsicht,
ohne dass nähere Angaben über die Qualität, Quantität, Konstruktionsart
usw. gemacht werden. Die FLB hat technische Spezifikationen
zu enthalten, die das Leistungsziel so hinreichend genau und
neutral beschreiben, dass alle für die Erstellu.ng des Angebots
maßgebenden Bestimmungen und Umstände erkennbar sind und
die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist. [5. §§ 95f
BVergG 2006; ÖNORM A 2050, 3.7.2 u. 5.2.5] In ÖNORM-Verträgen
mit FLB sind die Vertragsnormen insoweit anwendbar, als sie
nicht spezifisch auf eine konstruktive Leistungsbeschreibung Bezug
nehmen.
Leistungsbeschreibung, konstruktive (Abk. KLB):
Eindeutige, vollständige und neutrale Beschreibung der Leistung unter Angabe der
Konstruktionsart, der zu verwendenden Materialien, der Maße undder Menge. Die KLB hat technische Spezifikationen zu enthalten
und ist so zu verfassen, dass die Vergleichbarkeit der Angebote
gewährleistet ist. I. d. R. wird die Leistung durch eine allgemeine
Darstellung der Aufgabe (5. Baubeschreibung) und ein in Einzeileistungen
gegliedertes LV, erforderlichenfalls ergänzt durch Pläne,
Zeichnungen, Modelle, Muster, . Proben, statische Berechnungen
und Hinweise auf ähnliche Leistungen, beschrieben. Das bedeutet,
dass die Dimension und die Qualität der Leistung detailliert in einzelnen
Positionen des LV vorgeschrieben
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